Zugewinnausgleich bei Scheidung – wie wird das eigentlich berechnet?

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  • #1247

    Hallo zusammen, ich stecke gerade mitten in einer Trennung und das Thema Zugewinnausgleich macht mir ehrlich gesagt Kopfzerbrechen. Mein Mann und ich haben beide gearbeitet, aber ich deutlich weniger wegen der Kinder. Er hat in der Zeit einiges gespart und sein Depot ist ordentlich gewachsen. Jetzt frage ich mich, wie das genau berechnet wird – zählt nur das, was er während der Ehe angespart hat? Und was ist mit meiner Rentenanwartschaft? Ich blick da noch nicht wirklich durch und weiß nicht, wo ich anfangen soll.

    #1248
    janamaple3002
    Teilnehmer

    Der Zugewinnausgleich funktioniert so: Es wird verglichen, was jeder von euch zu Beginn der Ehe hatte (Anfangsvermögen) und was am Ende der Ehe da ist (Endvermögen). Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben. Wichtig: Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe zählen dabei nicht zum Zugewinn. Depot, Erspartes, Immobilienwert – das alles fließt rein. Die Rente läuft übrigens separat über den Versorgungsausgleich, das ist nochmal ein eigenes Thema.

    #1249
    SparfuchsSven
    Teilnehmer

    Genau das hat mich bei meiner Scheidung vor zwei Jahren auch total überfordert. Gerade wenn Depots im Spiel sind, wirds kompliziert, weil Kursschwankungen und Steuern auch noch eine Rolle spielen können. Ich hab mir damals einen Fachanwalt gesucht, weil ich das alleine nicht durchrechnen wollte. Hatte gute Erfahrungen mit dem hier gemacht: fachanwalt familienrecht münster – die haben mir wenigstens mal verständlich erklärt, worauf ich achten muss, bevor irgendwas unterschrieben wird.

    #1250
    Daniel Berger
    Moderator

    Noch ein praktischer Hinweis: Schau am besten jetzt schon, ob du noch Belege oder Kontoauszüge vom Zeitpunkt der Eheschließung auftreiben kannst. Das Anfangsvermögen muss nämlich nachgewiesen werden, und wenn da Lücken sind, kann das später unangenehm werden. Viele unterschätzen das. Und beim Versorgungsausgleich (Renten etc.) kümmert sich das Familiengericht eigentlich von Amts wegen drum, aber trotzdem gut, das im Blick zu behalten.

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