29. September 2026 um 14:35 Uhr
#1236
Moderator
Das ist leider ein ziemlich klassisches Problem. Du hast als Pflichtteilsberechtigte aber einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben – das steht im BGB (§ 2314). Die Erben sind verpflichtet, dir ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und auszuhändigen. Wenn sie das verweigern, kannst du das notfalls gerichtlich durchsetzen. Ich würde dir empfehlen, das erstmal schriftlich per Einschreiben einzufordern und eine angemessene Frist setzen. Wenn dann immer noch nichts kommt, hilft wirklich nur ein Anwalt für Erbrecht. Das klingt aufwändiger als es ist, aber ohne Druck passiert da meistens nichts.