30. September 2026 um 08:43 Uhr
#1248
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Der Zugewinnausgleich funktioniert so: Es wird verglichen, was jeder von euch zu Beginn der Ehe hatte (Anfangsvermögen) und was am Ende der Ehe da ist (Endvermögen). Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen abgeben. Wichtig: Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe zählen dabei nicht zum Zugewinn. Depot, Erspartes, Immobilienwert – das alles fließt rein. Die Rente läuft übrigens separat über den Versorgungsausgleich, das ist nochmal ein eigenes Thema.