Antwort auf: Zugewinnausgleich bei Scheidung – wie wird das eigentlich berechnet?

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Daniel Berger
Moderator

Noch ein praktischer Hinweis: Schau am besten jetzt schon, ob du noch Belege oder Kontoauszüge vom Zeitpunkt der Eheschließung auftreiben kannst. Das Anfangsvermögen muss nämlich nachgewiesen werden, und wenn da Lücken sind, kann das später unangenehm werden. Viele unterschätzen das. Und beim Versorgungsausgleich (Renten etc.) kümmert sich das Familiengericht eigentlich von Amts wegen drum, aber trotzdem gut, das im Blick zu behalten.