30. September 2026 um 21:00 Uhr
#1260
Moderator
Als Beschuldigter bist du grundsätzlich NICHT verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Das ist ein wichtiger Unterschied zu einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht. Du kannst den Termin also absagen oder einfach fernbleiben, ohne dass dir direkt rechtliche Konsequenzen drohen. Wichtig: Du hast als Beschuldigter das Recht zu schweigen – sowohl beim Termin als auch schriftlich. Viele Anwälte empfehlen sogar, erstmal gar nichts zu sagen bis man weiß was genau vorgeworfen wird.