4. Juni 2026 um 13:00 Uhr
#784
Moderator
Ein Blick lohnt fast immer: Prueft zuerst die Abrechnungsposten gegen den Mietvertrag, denn nur dort vereinbarte Kosten duerfen umgelegt werden. Dann den Verteilerschluessel und die eigenen Verbrauchswerte kontrollieren. Bei Unklarheiten habt ihr das Recht auf Belegeinsicht. Und fuer den Einzelfall gilt: Mieterverein oder Fachberatung hilft verbindlich weiter, das koennen wir hier nicht leisten.