MieterMarko

Erstellte Forenantworten

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  • als Antwort auf: Strafbefehl im Briefkasten – was muss ich jetzt tun? #1252
    MieterMarko
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    Erstmal ruhig bleiben, das ist wichtiger als es klingt. Du hast nach Zustellung des Strafbefehls genau 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen – die Frist fängt mit dem Tag an, an dem du ihn empfangen hast. Wenn du die Frist verpasst, wird der Strafbefehl rechtskräftig wie ein normales Urteil, also wirklich aufpassen. Einspruch einlegen bedeutet erst mal nur, dass die Sache vor Gericht kommt – du musst dir dabei noch nicht mal sicher sein ob du Recht hast. Wenn du dir unsicher bist, würd ich dir auf jeden Fall empfehlen schnell mit einem Anwalt zu sprechen, gerade wegen der kurzen Frist.

    als Antwort auf: Nebenkostenabrechnung gestiegen: was ist noch normal? #785
    MieterMarko
    Teilnehmer

    Belegeinsicht wusste ich gar nicht. Ich vergleiche erstmal mit dem Vertrag, danke!

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